Austauschpflicht für alte Ölheizungen: Was Sie als Eigentümer wissen müssen
Die Bundesregierung hat sich Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 zum Ziel gesetzt. Damit das gelingt, müssen alte Ölheizungen bereits jetzt ausgetauscht werden - aber nur in bestimmten Fällen. Welche Eigentümer konkret von der Austauschpflicht betroffen sind und was es dabei alles zu beachten gibt, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Für wen gilt die Austauschpflicht?
Die Austauschpflicht für alte Heizkessel betrifft nur einen kleinen Teil der Eigentümer, denn ausgetauscht werden müssen nur:
- Öl- oder Gaskessel, die älter als 30 Jahre sind (Stichjahr: 1993) und
- mit Konstanttemperaturtechnik arbeiten und
- über eine Heizleistung zwischen 4 und 400 Kilowatt verfügen.
Im Umkehrschluss bedeutet das: Öl- und Gasheizkessel mit Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik dürfen weiter betrieben werden - auch dann, wenn sie älter als 30 Jahre sind. Erst dann, wenn die Heizung defekt ist und nicht mehr repariert werden kann, muss sie gegen ein Modell eingetauscht werden, das den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entspricht. Das heißt: Die neue Heizungsanlage muss dann zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien verwenden.
Maßgeblich für die Austauschpflicht ist das Kesselalter, welches Sie auf dem Typenschild der Heizung finden. Ist das Typenschild nicht mehr lesbar, finden Sie die notwendigen Informationen im Schornsteinfegerprotokoll oder auch in alten Rechnungen oder Bauunterlagen.
Sie sind betroffen? Das müssen Sie jetzt tun
Sind Sie von der Austauschpflicht betroffen, kommt eine der folgenden Heizungstypen als Alternative infrage:
- Wärmepumpe
- Biomasseheizung (Pelletheizung)
- Stromdirektheizung
- Solarthermieanlage
- Fernwärme
- Hybridheizung
Die Stromdirektheizung ist allerdings nur als Ergänzung sinnvoll oder dann, wenn nur sehr wenig geheizt werden muss. Auch die Solarthermieanlage kann nur ergänzend zum Einsatz kommen, beispielsweise für die Warmwassererzeugung. Fernwärme wird bereits von rund 10 Prozent der Eigentümer in Deutschland genutzt, ist jedoch nicht überall verfügbar.
Wir empfehlen Ihnen, eine unabhängige Energieberatung in Anspruch zu nehmen und von einem erfahrenen Experten prüfen zu lassen, welcher Heizungstyp für Ihre Immobilie am ehesten infrage kommt. Eine Energieberatung wird mit bis zu 80 Prozent gefördert, sodass sich die Kosten in einem überschaubaren Rahmen bewegen.
Ein Energieberater kann Sie auch über Fördergelder informieren. Jeder Eigentümer hat Anspruch auf eine Förderung in Höhe von 30 Prozent - viele Hausbesitzer können jedoch von einem zusätzlichen Klimabonus profitieren oder weitere Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Letzteres gilt dabei vor allem für ältere Hausbesitzer sowie für Eigentümer, die Transferleistungen erhalten.